Mittelgeber : Fond: "Psychotherapie und Bewährung" der Bewährungshilfevereine im OLG-Bezirk Stuttgart
Forschungsbericht : 1994-1996
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Im Rahmen des Projektes "Psychotherapie und Bewährung" werden innerhalb des Strafvollzuges Straftäter psychotherapeutisch behandelt. Auf die Unterschiede im Setting zu üblichen ambulanten bzw. stationären psychotherapeutischen Rahmenbedingungen wird eingegangen. Die Indikation wird nach der Frage gestellt, ob ein abgrenzbarer Konflikt in den Vorgesprächen fokussiert werden kann; damit kommen solche Probanden in Betracht, bei denen die Tat aus dem psychischen Gestörtsein erwächst und bei denen darüber hinaus ein bearbeitbarer Konflikt besteht. Diese "adaptive Indikation" orientiert sich an den Möglichkeiten des Probanden. Für die Indikation ist ferner von konstituierender Bedeutung, daß die Probanden nach Abschluß der Haftstrafe die ambulante Therapie fortsetzen wollen und können. Theoretischer Hintergrund des Vorgehens ist eine tiefenpsychologisch fundierte, analytisch orientierte Psychotherapie.
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qvf-info@uni-tuebingen.de(qvf-info@uni-tuebingen.de) - Stand: 30.11.96